Absolute und relative Kontraindikationen
Bei der Anwendung von Hypnose gibt es eine Reihe von Kontraindikationen (absolute und relative), die unbedingt beachtet werden müssen, um Risiken für die Klientin oder den Klienten zu vermeiden.
Absolute Kontraindikationen
Hier darf Hypnose nicht angewendet werden:
- Akute Psychosen (z. B. schizophrene Episoden, manische Zustände)
- Schwere Persönlichkeitsstörungen (insbesondere Borderline in instabilen Phasen)
- Akute Suizidalität
- Schwere Intelligenzminderung oder fehlende Ich-Struktur, die eine sichere Tranceführung unmöglich machen
- Zustände mit fehlender Realitätstüchtigkeit, z. B. Delir
Relative Kontraindikationen
Hier ist Hypnose nur mit Vorsicht und unter fachgerechter Indikationsstellung anzuwenden:
- Epilepsie (Trancezustände können Anfälle auslösen)
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen mit instabiler Symptomatik (z. B. kürzlicher Herzinfarkt, schwere Arrhythmien)
- Schwere Traumafolgestörungen (Gefahr der Retraumatisierung, wenn unsachgemäß durchgeführt)
- Substanzabhängigkeit / akuter Intoxikationszustand
- Sehr starke Angststörungen oder Zwangsstörungen (können sich unter Hypnose verschlechtern, wenn falsch eingesetzt)
- Schwere Depression (insbesondere mit latenter Suizidalität)
Weitere Einschränkungen
- Fehlende Motivation oder Ablehnung des Patienten (Hypnose erfordert Kooperation und Vertrauen)
- Rechtliche Einschränkungen: keine Hypnose ohne ausdrückliche Einwilligung